Leitstelle

Ärzte und Zuweiser

Voraussetzungen für eine Rehabilitation

Rehabilitationsbedürftigkeit

  • Rehabilitationsbedürftigkeit ist gegeben, wenn bei Vorliegen von voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Funktions-, Aktivitäts- und Partizipationsbeeinträchtigungen oder einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Minderungen der Leistungsfähigkeit ein umfassendes, interdisziplinäres Rehabilitationskonzept erforderlich ist, um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern bzw. den Betroffenen möglichst dauerhaft (und möglichst ohne Betreuung und Hilfe) in das Erwerbsleben, die Gesellschaft und die Familie wiedereinzugliedern. 

Rehabilitationsfähigkeit

  • Rehabilitationsfähigkeit bedeutet, dass der Rehabilitand aufgrund seiner körperlichen und psychischen/mentalen Voraussetzungen in der Lage ist, an einer geeigneten medizinischen Rehabilitation aktiv teilzunehmen und mitzuarbeiten, um die Rehabilitationsziele zu erreichen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das Vorhandensein einer ausreichenden Motivation.

Rehabilitationsprognose

  • Die Rehabilitationsprognose gibt Auskunft über die Erreichbarkeit der festgelegten Rehabilitationsziele in einem bestimmten Zeitraum. Eine positive Rehabilitationsprognose liegt vor, wenn es unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheitsverlaufs, des Kompensationspotenzials und der individuellen Ressourcen medizinisch begründet, überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Rehabilitationsziele erreicht werden können.

Aufenthaltsdauer

Die reguläre Aufenthaltsdauer in der orthopädischen Rehabilitation beträgt 21 Tage. Eine Verlängerung um 1 Woche ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich und kann beim Versicherungsträger während des Aufenthaltes beantragt werden.

Die reguläre Aufenthaltsdauer in der neurologischen Rehabilitation beträgt 28 Tage, kann jedoch bei medizinischer Notwendigkeit bis zu 2 Wochen verlängert werden.